Wertschätzung ist eines der großen Themen im Bereich Personal. In den vergangenen Jahren wurde das Thema immer wieder aufgegriffen, ist wichtiger geworden und in der Personalpolitik und der Führungskultur vieler Unternehmen angekommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch mit dem Zeugnis Ihre Wertschätzung ausdrücken können.
Auch wenn das Arbeitszeugnis bei der Personalauswahl eine eher abnehmende Bedeutung bekommt, ist es für viele Arbeitnehmer nach wie vor ein wichtiges Dokument. Sicher gibt es auch die Mitarbeiter, die das Zeugnis einfach zu Hause ablegen, es nicht weiter beachten oder gar hinterfragen. Die meisten Mitarbeiter lesen sich das Zeugnis allerdings schon durch und prüfen im Internet, welche Bedeutung einzelne Passagen haben oder lassen sogar das ganze Zeugnis über entsprechende Portale checken. Am wichtigsten ist in der Regel aber, dass der Gesamteindruck stimmt, der Mitarbeiter sich in den Beschreibungen wiederfindet und das Gefühl hat, sein Zeugnis ist individuell verfasst.
Individueller Text
Gerade Arbeitnehmer mit einer langen beruflichen Laufbahn und einer Vielzahl an Arbeitgebern kennen das. Jedes zweite Zeugnis oder sogar noch mehr lesen sich gleich. Vielleicht ist der ein oder andere Satz und sind auch die Tätigkeiten anders. Aber der Aufbau, die Reihenfolge und ein Großteil der Sätze sind komplett identisch. Hieran merkt der Arbeitnehmer recht schnell, dass dieses Zeugnis nur aus einem Generator kommt und sich keiner die Mühe gemacht hat, individuell auf ihn einzugehen.
Ein solches "Formularzeugnis" drückt natürlich keine Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter aus. Personalabteilungen sollten deswegen bei der Auswahl einer Zeugnissoftware auch darauf achten, dass sie nicht unbedingt den meistgenutzten Generator anschaffen. Damit ist die Gefahr gleichlautender Zeugnisse gebannt. Auch sollten individuelle Erfolge und Projekte erwähnt werden. Darauf ist der Mitarbeiter in der Regel stolz und freut sich, wenn diese Erwähnung gefunden haben. So ist es auch mit zeitsparenden Generatoren möglich, wertschätzende Zeugnisse zu erhalten.
Die richtigen Unterschriften
Am Ende des Zeugnisprozesses steht die Unterschrift. Aber wer sollte oder muss ein Zeugnis unterschreiben? Grundsätzlich gilt, dass ein Zeugnis von einem in der Hierarchie höher gestellten Mitarbeiter bzw. dem direkten Vorgesetzten unterschrieben werden muss. Wenn ein Zeugnis nur von einem Mitarbeiter der Personalabteilung unterschrieben wurde, kann das ausdrücken, dass der direkte Vorgesetzte mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist. Zumindest bei einem guten Mitarbeiter sollte das also nicht sein, da so die Wertschätzung in jedem Fall verloren geht.
Im Optimalfall stehen auf dem Zeugnis zwei Unterschriften, zumindest in Unternehmen mit einer gewissen Größe. Zum einen die vom direkten Vorgesetzten und zum anderen von der Personalleitung oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung. Der Geschäftsführer sollte nur unterschreiben, wenn auch eine direkte Zusammenarbeit erkennbar ist. Zumindest ist in diesem Fall wichtig, dass gleichzeitig auch der direkte Vorgesetzte unterschreibt. Ansonsten kann der positive Anschein "Oh, sogar der Geschäftsführer unterschreibt mein Zeugnis" für den Arbeitnehmer unter Umständen nachteilig sein.
Schnelligkeit bei der Ausstellung
Das wohl häufigste Ärgernis ist für Arbeitnehmer die lange Wartezeit, bis sie ihr Zeugnis erhalten. Klar, für Personaler ist die Zeugniserstellung in der Regel eine der unbeliebteren Aufgaben, die gerne vor sich hergeschoben wird. Und was macht es schon, wenn der ehemalige Mitarbeiter mal ein paar Tage oder Wochen länger auf sein Zeugnis wartet? Es gibt doch wichtigere Aufgaben. So oder so ähnlich denken wohl viele Personaler.
Doch mit Wertschätzung hat das natürlich nicht viel zu tun. Ein Arbeitnehmer hat das Recht, mit dem Austritt sein Zeugnis zu bekommen. Der neue Arbeitgeber möchte das Zeugnis des vorherigen Arbeitgebers in der Regel auch zeitnah haben, um den Einstellungsprozess bei sich abzuschließen. Der Arbeitnehmer steht nun mittendrin und muss bei seinem alten Arbeitgeber "betteln" und den neuen Arbeitgeber vertrösten. Kein gutes Gefühl!
Tun Sie Ihrem ehemaligen und bestimmt verdienten Mitarbeiter den Gefallen und stellen Sie das Zeugnis pünktlich zum Austritt fertig. Damit haben auch Sie die Aufgabe erledigt und können sich ohne schlechtes Gewissen Ihren übrigen Aufgaben widmen. Das gleiche gilt im übrigen für angeforderte Zwischenzeugnisse. Kommen Sie dem Wunsch möglichst schnell nach und hoffen Sie nicht, dass es bei dem Mitarbeiter in Vergessenheit gerät.