Das Lieferkettengesetz trat erstmals im Januar 2023 in Kraft und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Wirtschaft dar. Durch dieses Gesetz sollen Unternehmen eine größere Verantwortung tragen, wenn es um die Themen Menschenrechte und Umweltschutz innerhalb der gesamten Lieferkette geht. Was sich genau hinter diesem Gesetz verbirgt, was es für Unternehmen und insbesondere für die Personalabteilung bedeutet, wird nachfolgend behandelt.
Inhalt:
Was ist das Lieferkettengesetz?
Durch das Lieferkettengesetz sind große Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschenrechte und Umweltstandards über die gesamte Lieferkette hinweg gewahrt bleiben. Mit der ersten Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2023 waren Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden betroffen, ab 2024 wurde die Schwelle auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gesenkt. Mit dem Gesetz sollen Missstände, wie Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung oder Umweltzerstörung, verhindert werden. Unternehmen sind laut diesem Gesetz dazu verpflichtet, Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu analysieren, um dann geeignete Maßnahmen gegen die Missstände ergreifen zu können.
Die Kernelemente, die das Lieferkettengesetz umfasst, sind die Sorgfaltspflicht, das Risikomanagement, die Berichterstattungspflicht und ein Beschwerdeverfahren. Unter die Sorgfaltspflicht und das Risikomanagement fallen das Identifizieren von Problemen, das Ergreifen geeigneter Maßnahmen und ein funktionierendes Risikomanagementsystem. Außerdem müssen jährlich Berichte veröffentlicht werden, die die ergriffenen Maßnahmen thematisieren. Ein Beschwerdeverfahren, das von Unternehmen für betroffene Personen oder Gruppen eingerichtet werden muss, um Missstände zu melden, gehört ebenfalls zu dem Lieferkettengesetz.
Was bedeutet es für Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz bedeutet für Unternehmen, dass sie ihren Verantwortungsbereich weit über den eigenen Betrieb hinaus erweitern müssen. Eine intensive Beschäftigung mit ihrer gesamten Lieferkette ist nun unabdingbar, was Unternehmen bedeutend operativ und administrativ belasten kann. Auf die Aspekte der Risikobewertung und Überwachung, die Vertragsgestaltung, Compliance und Transparenz sowie die Kosten und den Ressourcenaufwand müssen seitens der Unternehmen besonders geachtet werden.
Wie eingangs bereits erwähnt, müssen Unternehmen durch das Lieferkettengesetz potentielle Risiken in ihrer Lieferkette kontinuierlich identifizieren und verbessern. Dafür ist es notwendig, umfassende Audits und Bewertungen durchzuführen, besonders bei Zuliefernden aus Regionen mit einem erhöhten Risiko bezüglich möglicher Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen.
Auch die Gestaltung der Lieferverträge muss unter Umständen von Unternehmen im Rahmen des Gesetzes überarbeitet werden. Dadurch sollten strengere Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Standards durchgesetzt werden können. Klare Verantwortlichkeiten und Sanktionen im Falle eines Nichterfüllens werden meist in den überarbeiteten Verträgen festgehalten.
Das Einhalten von Berichts- und Nachweispflichten erfordert einen hohen administrativen Aufwand von den Unternehmen. Es muss mit allen Abteilungen innerhalb des Unternehmens und innerhalb der Lieferkette eine größere Transparenz etabliert werden.
Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes ist in einigen Fällen darüber hinaus mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Investition in neue Technologien oder in die Überprüfung der einzelnen Stationen innerhalb der Lieferkette kann durchaus nötig sein, um die Nachverfolgung und Überwachung möglich zu machen.
Was bedeutet es für die Personalabteilung?
Die Personalabteilung bildet die Schnittstelle zwischen der Unternehmensstrategie, Compliance und dem operativen Geschäft des Unternehmens. Dadurch hat sie die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Lieferkettengesetzes zu unterstützen und umzusetzen.
Als wichtiger erster Schritt kann die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Unternehmens ergriffen werden. Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, vor allem jedoch jene, die im Einkauf tätig sind und sich dementsprechend mit den Lieferketten auseinandersetzen, über gesetzliche Anforderungen und die Unternehmensverantwortung auf diesem Gebiet informiert sind. Dazu können beispielsweise Schulungen zum Thema Menschenrechte nötig sein.
Die Integration der Anforderungen und Maßnahmen des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenskultur ist ebenso ein notwendiger Schritt, der durch die Personalabteilung aktiv herbeigeführt werden kann. Ethische Werte, die für das Lieferkettengesetz von zentraler Bedeutung sind, sollten fest in das Unternehmensbild und die Leitlinien integriert werden.
Bei der Auswahl und der Einstellung neuer Mitarbeitender sollte in der Personalabteilung ebenfalls darauf geachtet werden, Personen auszuwählen, die bereits Kenntnisse über Nachhaltigkeit und ethisches Handeln in Unternehmensprozessen vorliegen. Auch bei der Bewertung der Arbeit bereits eingestellter Mitarbeitender kann die Personalabteilung darauf achten, wie gut die Unternehmenswerte in deren Arbeit widergespiegelt werden.
Zusammenfassung
Mit dem Lieferkettengesetz kommen neue Herausforderungen auf größere Unternehmen zu, es werden zeitgleich jedoch auch neue Chancen ermöglicht. Risiken, die bisher in den Lieferketten vorhanden waren, können durch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten minimiert werden und das Unternehmensbild kann verbessert und gestärkt werden, indem sie sich als ethisch verantwortungsvolle Akteure verhalten und präsentieren. Dies ist auch in dem heutigen Wettbewerb um Fachkräfte ein nicht zu unterschätzender Faktor. Die Rolle der Personalabteilung ist es, die Mitarbeitenden im Rahmen dieses Gesetzes zu schulen, Prozesse anzupassen und dadurch das Unternehmen zu unterstützen, das Lieferkettengesetz einzuhalten.