Obwohl der Anteil von Personen des dritten Geschlechts verhältnismäßig gering ist, wird durch den generellen Fokus auf eine gendergerechte Sprache in offiziellen Dokumenten, in der externen und internen Kommunikation oder auch bei Arbeitszeugnissen die Frage nach inklusiven Formulierungen lauter. Um dabei auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, gilt es jedoch, ein paar Dinge zu beachten. Da es noch keine einheitlichen Regelungen gibt, kann schnell der Überblick verloren werden, weshalb wir im Folgenden auf einige wichtige Aspekte eingehen werden.
Inhalt:
Was ist das dritte Geschlecht?
Es gibt Menschen, die aufgrund uneindeutiger Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Diese Personen werden dann als intersexuell bezeichnet. Neben dieser biologischen Komponente wird in unserer heutigen Gesellschaft die Geschlechtsidentität jedoch viel mehr als ein Spektrum mit verschiedenen Abstufungen wahrgenommen. Ein rein binäres Geschlechtersystem reicht nicht aus, um die verschiedenen Variationen der geschlechtlichen Identität zu beschreiben.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 ist das sogenannte dritte Geschlecht, welches in dem Urteil jedoch als "dritte Option" bezeichnet wird, nun auch gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass in Personenregistern auch immer die Option "divers" mitangegeben wird, die die bisherigen Kategorien "männlich" und "weiblich" ergänzt. Die Option "divers" ist dabei stellvertretend für die Personen, die sich nicht in dem binären System wiederfinden können.
Wie lassen sich Arbeitszeugnisse für das dritte Geschlecht verfassen?
Durch den größeren Fokus auf gendergerechte Sprache entsteht bei vielen Unternehmen auch eine Angst vor der Haftung wegen ungewollter Diskriminierung. Allerdings sind die Arbeitnehmenden in der Pflicht, den Arbeitgebenden mitzuteilen, wie sie angeredet werden möchten und zu welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Wenn nichts Anderweitiges bekannt ist, müssen die Arbeitgebenden auch keine Angst vor Konsequenzen durch eine ungewollte Diskriminierung haben.
Wie auch bei dem allgemeinen Gendern in Arbeitszeugnissen gibt es keine einheitlichen sprachlichen Regelungen für die Anrede von Personen des dritten Geschlechts. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein inklusives Zeugnis zu erstellen. Beispielsweise gibt es neu erschaffene Personalpronomen, die anstelle von "er/sie" verwendet werden können. Hier gibt es einige Möglichkeiten, wie "xier/xie/nin". Auch die Nennung des Vor- und Nachnamens anstelle der Anrede "Herr/Frau" ist eine Option.
Bevor man sich jedoch in Spekulationen über eine angemessene Anrede der Person des dritten Geschlechts verliert, lohnt es sich im Zweifelsfall immer, bei der entsprechenden Person nachzufragen, wie diese im Zeugnis Erwähnung finden möchte.
Beispiele für Formulierungen
Eine Beispielformulierung für die Ansprache von Personen des dritten Geschlechts mit der Erwähnung des Vor- und Nachnamens in einem Arbeitszeugnis könnte wie folgt aussehen:
"Max Mustermann zeichnete sich jederzeit durch eine gewissenhafte, pragmatische sowie vorausschauende Arbeitsweise aus und agierte ebenso ergebnisorientiert sowie zügig."
Die Verwendung des geschlechtsneutralen Personalpronomens "xier/xiem" in einem Arbeitszeugnis könnte sich folgendermaßen gestalten:
"Xier überzeugte durch ein stark ausgeprägtes analytisches und logisches Denkvermögen, wodurch xier immer ausgezeichnete Lösungen für neue Aufgabenstellungen sowie auftretende Probleme fand."
Auch Zeugnisgeneratoren bieten häufig die Möglichkeit zwischen verschiedenen Optionen der Anrede zu wählen. Bei dem Flowmium Zeugnisgenerator kann man beispielsweise auswählen, keine Anrede zu verwenden und stattdessen lediglich den Vor- und Nachnamen zu wählen und die Pronomen "xier/xiem" zu verwenden. Die Erstellung eines rechtssicheren Zeugnisses mit einer inklusiven Sprache für Personen des dritten Geschlechts erfolgt dann automatisch und digital in dem Generator.
Gendern in Arbeitszeugnissen
Das Gendern ist ein weiterer Aspekt, um eine inklusive Sprache zu verwenden. Dabei geht es, unabhängig vom Geschlecht des Mitarbeitenden darum, Zeugnistexte gendergerecht zu formulieren. Insbesondere kann in der Beurteilung des Verhaltens ("Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.") eine gendergerechte Formulierung wie "Mitarbeitenden" oder "Mitarbeiter*innen" genutzt werden.
Das Gendern ist generell noch keine Pflicht in Arbeitszeugnissen, allerdings sagt die Verwendung von gendergerechter Sprache sehr viel über die Arbeitgebenden aus. Es handelt sich dabei vor allem also auch um ein repräsentatives Mittel für Arbeitgebende. Die Verwendung der gendergerechten Sprache kann Auswirkung auf das gesamte Unternehmensbild haben, wenn es um die Bewertung der Diversität, Inklusion und Gleichstellung innerhalb eines Unternehmens geht. Zu dem Thema der gendergerechten Sprache in Arbeitszeugnissen haben wir einen eigenen Blogartikel verfasst, der das Thema genauer beleuchtet.
Zusammenfassung
Seit 2017 ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verankert, dass es neben den Kategorien "männlich" und "weiblich" auch die Kategorie "divers" gibt. Das bedeutet, dass alle Bereiche des Lebens, wie auch in der Arbeitswelt, inklusiver geworden sind und sich dementsprechend auch die Sprache anpassen muss, um niemanden zu diskriminieren. Im Arbeitszeugnis gibt es verschiedene Möglichkeiten, Menschen, die sich nicht in dem binären Geschlechtersystem wiederfinden, angemessen anzusprechen. Dazu zählt zum Beispiel die Nennung des Vor- und Nachnamens statt der Anrede "Herr/Frau" oder die Verwendung von neuen, geschlechtsneutralen Personalpronomen. Prinzipiell sollte jedoch immer Rücksprache mit der entsprechenden Person gehalten werden, welche sprachlichen Regelungen am ehesten zu ihr passen. Da es noch keine einheitlichen Regelungen zur genderneutralen Sprache gibt, lohnt sich die Verwendung eines Zeugnisgenerators, da dieser rechtssichere und genderneutrale Arbeitszeugnisse automatisch erstellen kann.