Am Ende eines Ausbildungsverhältnisses haben alle Auszubildenden einen Anspruch auf ein entsprechendes Zeugnis. Das gilt immer, egal, aus welchem Grund das Verhältnis endet. Da sich Auszubildende jedoch von gewöhnlichen Arbeitnehmenden unterscheiden, gibt es auch bei der Ausstellung des Zeugnisses einige Unterschiede, die vonseiten der Arbeitgebenden beachtet werden müssen. Im Folgenden gehen wir deshalb zunächst auf den Inhalt und die Funktion sowie den Aufbau eines Ausbildungszeugnisses ein, worin sich ein einfaches und ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis unterscheiden und schließlich erklären wir, was nicht in ein Ausbildungszeugnis gehört.
Inhalt:
Inhalt und Funktion
Das Ausbildungszeugnis bildet die wichtigste Grundlage für weitere Bewerbungen und die weitere Jobsuche der Auszubildenden. Dieses Zeugnis gibt einerseits einen Eindruck zu der Person selbst und zu bestimmten, jobrelevanten Verhaltensweisen, aber auch zu den in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und ausgeführten Aufgaben.
Auch beim Ausbildungszeugnis gilt der Wohlwollensgrundsatz. Das heißt, dass es grundsätzlich positiv formuliert und die Inhalte wahr sein müssen. Negative Formulierungen und negative Aussagen gegenüber den Auszubildenden dürfen nicht unbegründet in einem Zeugnis verwendet werden, da sonst das berufliche Weiterkommen erheblich erschwert wird.
Wichtig ist, dass neben den Angaben zu den Auszubildenden, also ihrem Namen, der Adresse oder dem Geburtsdatum, auch Informationen zum Ausbildungsbetrieb genannt werden. Dadurch soll ein Überblick für zukünftige Arbeitgebende entstehen, in welcher Art Betrieb die potentielle neue Arbeitskraft gelernt hat sowie auf welchen Gebieten bereits Kenntnisse vorliegen und wo eventuell noch Nachholbedarf besteht.
Aufbau
Ebenso wie in einem normalen Arbeitszeugnis muss ein Ausbildungszeugnis über eine Überschrift, eine Einleitung mit Angaben zu den Auszubildenden sowie einer Unternehmensbeschreibung verfügen.
Auch die Tätigkeitsbeschreibung darf nicht fehlen. Hier wird sachlich und ohne Wertung aufgelistet, welche Tätigkeiten während der Ausbildung ausgeführt wurden, damit sich spätere Arbeitgebende ein Bild von der Erfahrung der potentiellen Mitarbeitenden machen können.
In der darauffolgenden Leistungsbeurteilung sind einige Unterpunkte, wie die Arbeitsweise, die Arbeitsbefähigung, das Fachwissen, Weiterbildungen und der Arbeitserfolg inbegriffen. Bei einem Ausbildungszeugnis ist es außerdem wichtig, einen Prüfungsvermerk zu geben.
Einen detaillierten Überblick über den Aufbau und den Inhalt eines Arbeitszeugnisses gibt unser entsprechender Blogbeitrag zu dem Thema.
Unterschiede eines einfachen und eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses
Ein einfaches Ausbildungszeugnis gibt Angaben zu den Ausbildungszielen, Tätigkeiten und Kenntnissen sowie zum Ausbildungsberuf an sich. Diese Art Zeugnis muss jedoch nicht sehr detailliert sein.
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis hingegen wird auf den Wunsch der Auszubildenden erstellt und enthält ebenfalls Angaben zu der Führung, also dem Verhalten der Auszubildenden innerhalb des Betriebs. Dabei werden Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit beschrieben. Außerdem findet auch die Leistung, also die geistigen und körperlichen Fähigkeiten, in dem Ausbildungszeugnis Erwähnung, ebenso besondere fachliche Kenntnisse wie Fremdsprachenkenntnisse.
Was gehört nicht in ein Ausbildungszeugnis?
Ähnlich wie bei einem normalen Arbeitszeugnis sind auch bei einem Ausbildungszeugnis Details aus dem Privatleben der Auszubildenden tabu. Dazu zählen beispielsweise die Religionszugehörigkeit oder die sexuelle Orientierung. Auch außerberufliches Engagement, zum Beispiel im politischen Bereich, gehört nicht in ein Ausbildungszeugnis.
Einzelne Fehltritte, die während der Ausbildung zwar stattgefunden haben, jedoch nicht der gewöhnlichen Leistung der Auszubildenden entsprechen, sollten ebenfalls weggelassen werden, um die Jobsuche nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht zusätzlich zu erschweren.
Generell überschneiden sich die Dinge, die in einem Ausbildungszeugnis nicht vorkommen sollten, stark mit denen, von denen auch in einem normalen Arbeitszeugnis Abstand genommen werden sollte. Aus diesem Grund lohnt sich ein Blick auf unseren dazugehörigen Blogbeitrag.
Zusammenfassung
Das Ausbildungszeugnis ist die wichtigste Unterlage für die weitere Jobsuche der Auszubildenden. Aus diesem Grund ist es vonseiten der Arbeitgebenden besonders wichtig, auf den Inhalt und die Form des Zeugnisses zu achten und damit den Wohlwollensgrundsatz einzuhalten. Neben den Angaben zu den Auszubildenden selbst, muss auch der Ausbildungsbetrieb genau beschrieben werden, ebenso wie die erlernten Fähigkeiten und die Aufgabenbereiche. Private Details aus dem Leben der Auszubildenden, die nichts mit der Ausübung des Berufs an sich zu tun haben, sollten unter keinen Umständen Erwähnung in einem Ausbildungszeugnis finden.