Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Anzahl der Seiten sagt etwas über ein Zeugnis aus. Damit Sie den passenden Umfang wählen können, haben wir eine Faustformel und einige Beispiele zusammengetragen.
Die Länge hängt entscheidend von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, von eventuellen Tätigkeitswechseln, von der Komplexität der Tätigkeiten und der Hierarchiestufe ab. Je länger die Betriebszugehörigkeit ist und je umfangreicher die Tätigkeiten sind, desto länger wird das Zeugnis in der Regel. Aber auch die Note spielt eine Rolle. Je besser die Note, desto umfangreicher sind die Texte der einzelnen Beurteilungskriterien und umso länger das gesamte Zeugnis.
Es gibt dabei keine allgemeingültige Vorgabe zur Länge eines Zeugnisses. Dennoch sollte ein gewisses Maß eingehalten werden. Insbesondere zu kurze Zeugnisse wirken "verdächtig" und sagen so etwas aus wie: "mehr gibt es nicht zu sagen". Ein Zeugnis für eine Führungskraft mit einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit bedarf mindestens 1,5 Seiten. Alles darunter wäre dieser Position nicht angemessen. Bei einer einfachen Tätigkeit oder einer kurzen Zugehörigkeit ist aber auch eine 3/4-Seite in Ordnung.
Einige Beispiele:
- Gewerblicher Arbeitnehmer, ein Jahr Betriebszugehörigkeit: 3/4 – 1 Seite
- Kaufmännischer Arbeitnehmer, 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 – 1,5 Seiten
- Führungskraft, 15 Jahre Zugehörigkeit: 1,5 – 2 Seiten
Gibt es eine Höchstanzahl?
Es gibt theoretisch keine Höchstzahl an Seiten. Praktisch und sinnvollerweise ist aber spätestens bei der dritten angebrochenen Seite Schluss. Bei einer sehr langen Betriebszugehörigkeit, gleichzeitig vielen Tätigkeitswechseln und umfangreichen Aufgabengebieten kann dies vorkommen. Wenn ein so langes Zeugnis zu Stande gekommen ist, sollte vor dem finalen Ausdruck allerdings hinterfragt werden, ob zum Beispiel alle aufgezählten Tätigkeiten oder jedes ausgeführte Projekt wichtig und erwähnenswert sind. Denn je länger ein Zeugnis ist, desto weniger wird es gelesen und die wirklich wichtigen Aussagen gehen unter. Gerade zu ausschweifende Tätigkeitsbeschreibungen und allgemein zu detaillierte Ausführungen sollten vermieden werden. Denn ein zu langes Zeugnis könnte den Verdacht erwecken, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis selbst geschrieben und darin jede noch so kleine Tätigkeit und noch so kleinen Erfolg ausführlich beschrieben hat.
Formatierung
Bei der Anzahl der Seiten spielt auch die Formatierung eine Rolle. Durch einen größeren Zeilenabstand und breitere Seitenränder entstehen mehr Seiten.
Empfehlung fĂĽr die Formatierung:
Schriftart: Arial oder eine andere gut lesbare Schrift
Schriftgröße: 11pt
Zeilenabstand: 1 – 1,2
Seitenränder: 2,5 cm an jeder Seite